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ADR: Längere Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte

ADR-Schulungsbescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig. Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 abläuft, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2020. 

Zur Verringerung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus sind derzeit sämtliche Schulungen und Prüfungen untersagt. Gleichzeitig muss jedoch weiterhin der sichere Umgang und Transport von Gefahrgütern sichergestellt werden. 

Das BMVI hat die deutsche Fassung der Multilateralen Vereinbarung M 324 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR zur Kenntnis gegeben. Obwohl die Veröffentlichung der Vereinbarung voraussichtlich erst im Verkehrsblatt Mitte April erfolgen wird, kann nach dieser Regelung ab sofort verfahren werden. 

Für Personen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, hat die IHK die neue Bescheinigung, mit einer Dauer von fünf Jahren Gültigkeit auszustellen. Die Berechnung der Geltungsdauer erfolgt dann wie üblich nach dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung. 

Die Kontrollbehörden sind unterrichtet. 

 

 

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