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ADR: Längere Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte

 

ADR-Schulungsbescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bleiben bis zum 30. September 2021 gültig. Gleiches gilt für die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte.

Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 01.Oktober 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung. 

Das BMVI hat die deutsche Fassung der Multilateralen Vereinbarung M 333 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR zur Kenntnis gegeben. 

 

 

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